| Ad-Hoc Mitteilung
HAEMATO PHARM GmbH erhält Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG
Die HAEMATO PHARM GmbH als Tochterunternehmen der HAEMATO AG erhält zum 23.03.2021 eine Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG
Ad hoc Mitteilung vom 23.03.2021:
Die HAEMATO PHARM GmbH als Tochterunternehmen der HAEMATO AG (Symbol: HAEK) erhält zum 23.03.2021 eine Sonderzulassung gemäß § 11 Abs. 1 MPG durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für den Antigen-Schnelltest in der Eigenanwendung für den Laien. Die genaue Bezeichnung des Medizinproduktes lautet: „Wondfo 2019-nCoV Antigen Test (Lateral-Flow-Methode) Selbsttest“.
HAEMATO erwartet in den kommenden Monaten bis zu 200 Millionen von diesen qualitativ hochwertigen Covid-19-Laientests kosteneffektiv an Apotheker, Großhändler und öffentliche Einrichtungen zur Verfügung stellen können.
Um eine zügige Distribution zu gewährleisten, wurden mit international führenden und zertifizierten Zulieferern entsprechende Vereinbarungen getroffen. Erste Auslieferungen sollen bereits Ende März 2021 erfolgen.
Über die HAEMATO:
Die HAEMATO AG, 1993 gegründet, ist ein pharmazeutisches Unternehmen. Der Fokus der Geschäftsaktivitäten liegt auf den Wachstumsmärkten der hochpreisigen Spezial-Pharmazeutika. Schwerpunkte bilden Therapien bei Krebs, HIV und anderen chronischen Krankheiten.
Die HAEMATO AG ist im Basic Board (Open Market) der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Kennzahlen zur Aktie der HAEMATO AG:
Gezeichnetes Kapital: EUR 4.753.916
Börsennotierte Aktiengattung: Inhaber-Stammaktien
ISIN: DE000A289VV1
WKN: A289VV
Börsenkürzel: HAEK